Gemäß Arbeitsstättenverordnung und der Arbeitsstättenregeln ASR A3.6 muss in umschlossenen Arbeitsräumen unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, körperlicher Belastung und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen gesundheitlich zuträgliche Atemluft in ausreichender Menge vorhanden sein [1,2]. Die Arbeitsstätten sind so einzurichten und zu betreiben, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen [2]. Sollte die Außenluft im Sinne des Immissionsschutzrechts unzulässig belastet oder erkennbar beeinträchtigt sein, z. B. durch Fortluft aus Absaug- oder RLT-Anlagen, starken Verkehr, schlecht durchlüftete Lagen, sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gesonderte Maßnahmen (z. B. Beseitigung der Quellen, Verlegen der Ansaugöffnung bei RLT-Anlagen) zu ergreifen [1].
Die Konkretisierung der Forderungen der Arbeitsstättenverordnung erfolgt in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.6). Gesundheitlich zuträgliche Atemluft ist sichergestellt, wenn die CO2-Konzentration in der Raumluft von ≤ 1000 ppm eingehalten wird [1].
Für Schulgebäude ist der Außenluftvolumenstrom nach Stand der Technik so auszulegen, dass Lasten (Stoff-, Feuchte-, Wärmelasten) zuverlässig abgeführt werden und die CO2-Konzentration von max. 1000 ppm in Klassenräumen eingehalten wird. Gemäß der normativen Vorgaben (z. B. DIN-Normen und VDI-Richtlinien) wird empfohlen die Zuluftqualität anhand von Konzentrationsgrenzen, die für bestimmte Verunreinigungen in der Raumluft gelten, (z. B. CO2, VOC) zu definieren [1,3,4].
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)[2]
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verfolgt das Ziel, Beschäftigte in Arbeitsstätten zu schützen und zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten beizutragen [5]. Sie enthält Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Die Verordnung dient der nationalen Umsetzung der EG-Arbeitsstättenrichtlinie 89/654/EWG sowie der Richtlinie 92/58/EWG des Rates über Mindestvorschriften über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz [5].
Technische Regeln für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregeln - ASR)
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregeln - ASR) beschreiben Maßnahmen und praktische Durchführungshilfen und legen dar, wie die in der Arbeitsstättenverordnung gestellten Schutzziele und Anforderungen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten vom Arbeitgeber erreicht werden können [5]. Die ASR enthalten zum Zeitpunkt der Bekanntgabe den aktuellen Stand der Technik [5]. Im Gegensatz zur Arbeitsstättenverordnung ist die Anwendung der Technischen Regeln nicht gesetzlich vorgeschrieben [5]. Der Arbeitgeber kann eigenständig von den Vorgaben der ASR abweichen und die Schutzzielvorgaben der Arbeitsstättenverordnung einschließlich des Anhangs auch auf andere Weise erfüllen [5]. Dabei muss das gleiche Schutzniveau wie in der ASR beschrieben erreicht werden [5].
Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden (UBA)
Der Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden (UBA) verweist auf DIN EN 13779 als Planungsgrundlage für die Ausführung lüftungstechnischer Anlagen sowohl für Schulgebäude als auch für alle Nichtwohngebäude [6].
Ad-hoc AG IRK/AOLG
Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Innenraumlufthygienekommission und der Obersten Landes-gesundheitsbehörden (Ad-hoc AG IRK/AOLG) empfiehlt die Einhaltung von:
1. gesundheitlich abgeleiteten Richtwerte
(RW I, Vorsorgerichtwerte)
2. gesundheitlich-hygienischen Leitwerten
CO2-Leitwert: ≤ 1000 ppm
TVOC-Leitwert: ≤ 1 mg TVOC/m3
(hygienisch noch unbedenklich, sofern keine Richtwertüberschreitungen für Einzelstoffe bzw. Stoffgruppen vorliegen)
Die Richtwerte gelten für alle dauerhaft genutzten Innenräume. Bei der Einhaltung der CO2-Konzentration von 1000 ppm in Innenräumen, in denen sich mehrere Personen aufhalten, weisen auch andere Schadstoffe, insbesondere Feinstaub gesundheitlich unbedenkliche Konzentrationen auf [7]. Die Formaldehydkonzentration ist ausreichend geregelt. Es besteht kein Bedarf Formaldehyd als Einzelwert aufzuführen [7].
Tabelle: Gesundheitlich hygienische Leitwerte der Ad-hoc AG IRK/AOLG [8]
Literatur
[1] |
Ausschuss für Arbeitsstätten ; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.6 Lüftung; Ausgabe: Januar 2012. URL http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR/pdf/ASR-A3-6.pdf?__blob=publicationFile&v=4. – Aktualisierungsdatum: 2013-03-18 – Überprüfungsdatum 2013-07-25 |
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[2] |
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV). URL http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbst_ttv_2004/gesamt.pdf– Aktualisierungsdatum: 2014-02-27 – Überprüfungsdatum 2014-04-02 |
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[3] |
DIN EN 13779:2007-09, Norm - Beuth.de; Lüftung von Nichtwohngebäuden – Allgemeine Grundlagen und Anforderungen für Lüftungs- und Klimaanlagen und Raumkühlsysteme; Deutsche Fassung EN 13779:2007. URL http://www.beuth.de/de/norm/din-en-13779/94054008 – Überprüfungsdatum 2013-07-25 |
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[4] |
DIN EN 15251:2012-12, Norm - Beuth.de; Eingangsparameter für das Raumklima zur Auslegung und Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden - Raumluftqualität, Temperatur, Licht und Akustik; Deutsche Fassung EN 15251:2007. URL http://www.beuth.de/de/norm/din-en-15251/155677389 – Überprüfungsdatum 2013-07-25 |
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[5] |
BAuA - Informationen zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) / Arbeitsstättenrecht / Arbeitsstätten / Themen von A-Z / Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. URL http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/Informationen.html – Aktualisierungsdatum: 2014-04-25 – Überprüfungsdatum 2014-04-25 |
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[6] |
Erarbeitet von der Innenraumlufthygiene-: Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden, Ausgabe 2008 - 3689.pdf. URL http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/3689.pdf – Aktualisierungsdatum: 2009-02-27 – Überprüfungsdatum 2014-01-23 |
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[7] |
Lahrz T. (2013). Beitrag zum Leitfaden, Landes labor Berlin-Brandenburg, Ad-hoc AG IRK/AOLG: Kriterien der Luftqualität in Innenräumen |
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[8] | Bundesgesundheitsbl - Gesundheitsforsch - Gesundheitsschutz 11 · 2008: kohlendioxid_2008.pdf. URL http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/pdfs/kohlendioxid_2008.pdf – Aktualisierungsdatum: 2008-12-16 – Überprüfungsdatum 2014-01-23 |